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Feature28. August 2025

ELGA-Opt-out verlässlich ans Labor

Wenn Patient:innen der ELGA-Speicherung für einen konkreten Fall widersprechen, muss dieser Widerspruch verlässlich beim ausführenden Labor ankommen. labcomplete® übernimmt das durchgängig — von der Anforderung bis zur HL7-Übergabe.

Barbara Kindler
Barbara Kindler
Product Manager
ELGA-Opt-out verlässlich ans Labor

Die elektronische Gesundheitsakte ELGA gehört in Österreich zum diagnostischen Alltag: Befunde landen automatisch in der Akte der Patient:innen. Doch dieses Recht kennt eine Ausnahme — den Widerspruch im Anlassfall. Für Labore ist entscheidend, dass ein solcher Widerspruch nicht auf dem Weg vom Zuweiser zum ausführenden Labor verloren geht. Genau das bildet labcomplete® durchgängig ab.

Das situative Opt-out

Das situative Opt-out (ELGA-Widerspruch im Anlassfall) ist in § 16 GTelG 2012 geregelt. Damit widersprechen ELGA-Teilnehmer:innen der Einbindung ihrer Gesundheitsdaten für einen einzelnen Behandlungsfall — die ELGA-Teilnahme im Übrigen bleibt bestehen. Erklärt werden kann es nur direkt vor Ort beim Gesundheitsdiensteanbieter, nicht online.

Davon zu unterscheiden ist das generelle Opt-out: die vollständige Abmeldung von ELGA über die Widerspruchstelle. Das situative Opt-out ist der punktuelle, anlassbezogene Fall — und genau der, der im Ordinationsalltag bei der Anforderung entschieden wird.

Warum das Labore betrifft

Der Widerspruch bleibt nicht beim Zuweiser: Er erstreckt sich auch auf die Speicherung des Befunds durch das ausführende Labor. Das ausführende Labor muss also wissen, dass zu diesem Auftrag ein Opt-out vorliegt — sonst wird der Befund gegen den erklärten Willen der Patient:in in ELGA eingestellt.

Damit steht und fällt alles an der zuverlässigen Weitergabe: Was in der Ordination angekreuzt wird, muss beim Labor eindeutig und nachvollziehbar ankommen. Ein handschriftlicher Vermerk oder ein separater Anruf ist dafür weder verlässlich noch dokumentiert.

So funktioniert es in labcomplete®

In der Anforderung erscheint das Feld „ELGA Opt-out" — mit dem klarstellenden Hinweis „Situatives Opt-out (ELGA-Widerspruch im Anlassfall)". Das Feld wird nur dort angeboten, wo das beauftragte Labor das Opt-out unterstützt, und bewusst nicht bei Nachforderungen: Auf einer bereits vorliegenden Probe lässt sich die einmal getroffene Entscheidung nicht mehr ändern.

Ist das Opt-out gesetzt, erzeugt labcomplete® automatisch ein laborspezifisches Dokument „Situatives ELGA Opt-out", das die Erklärung festhält und dem Auftrag beiliegt. Gleichzeitig wird das Opt-out in der HL7-Nachricht an das Labor übertragen. Das ausführende Labor erhält damit die Information genau dort, wo es sie verarbeitet, und stellt den Befund nicht in ELGA ein.

So wird aus einer rechtlichen Vorgabe ein Handgriff im Anforderungsablauf: einmal ankreuzen — Dokumentation und Weitergabe erledigt labcomplete® automatisch. Genau dort, wo Datenschutz sonst zur Fehlerquelle wird, entsteht Verlässlichkeit.


Rechtsgrundlage: Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012), § 16 (Rechte der ELGA-Teilnehmer:innen) — nachzulesen im Rechtsinformationssystem des Bundes.

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