Das Ende der Faxübermittlung von Befunden
Seit 1. Juli 2026 gilt sie uneingeschränkt: die Pflicht, Gesundheitsdaten vertraulich und verschlüsselt zu übermitteln. Für das Fax bleibt damit kein Platz mehr. Was das Gesetz konkret verlangt — und wie der Befundversand rechtssicher digital wird.

Jahrzehntelang war das Fax im Gesundheitswesen der Standard für den schnellen Austausch von Befunden und Anforderungen. Mit dem 1. Juli 2026 ist diese Ära endgültig vorbei: Die gesetzliche Übergangsfrist ist abgelaufen, und die Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten per Fax ist damit nicht mehr zulässig. Ein Überblick, was jetzt gilt — und wie der Umstieg gelingt.
Was jetzt gilt
Grundlage ist das Gesundheitstelematikgesetz (GTelG). Nach § 6 muss die Vertraulichkeit bei der Übermittlung von Gesundheitsdaten seit 1. Jänner 2025 durch eines von zwei Verfahren sichergestellt sein: entweder über kryptografisch abgesicherte, geschlossene Netze mit Authentifizierung — oder durch vollständige Verschlüsselung der Daten nach dem aktuellen Stand der Technik.
Das Fax erfüllt keine dieser Anforderungen. Für Einrichtungen, die bis Ende 2024 regelmäßig gefaxt hatten, sah § 27 Abs. 20 GTelG eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2026 vor. Diese Frist ist nun ausgelaufen — die Verpflichtung greift uneingeschränkt.
Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Die Faxübertragung ist nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt und landet beim Empfänger häufig als unverschlüsselte E-Mail. Eine falsch gewählte Nummer genügt, damit ein Befund bei Dritten landet — und eine verlässliche Bestätigung, dass die Daten den richtigen Empfänger erreicht haben, gibt es nicht.
Was das für Labor und Ordination bedeutet
Befunde, Anforderungen, Nachforderungen: Der diagnostische Alltag lebt vom Austausch zwischen Ordination und Labor. Genau dieser Austausch braucht jetzt einen Weg, der die Vertraulichkeit nach GTelG erfüllt — nachweislich verschlüsselt, an den richtigen Empfänger und ohne Papierumweg.
Der Papierlauf über Fax war nie besonders komfortabel, aber vertraut. Ihn zu ersetzen ist damit weniger eine Frage der Technik als eine der Umstellung im Arbeitsablauf. Wer diesen Schritt geht, gewinnt nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Tempo.
Die digitale Ablöse mit labcomplete®
Genau hier setzt labcomplete® an. Anforderungen und Befunde werden verschlüsselt übertragen — nicht als Nebeneffekt, sondern als Grundprinzip der Plattform. Der unsichere Umweg über das Fax entfällt vollständig.
Weil die Informationen digital vorliegen, sind sie standortunabhängig und auch auf mobilen Endgeräten einsehbar — nicht nur an dem einen Gerät, an dem das Faxgerät steht. Das spart Papier, macht Befunde sofort auffindbar und hält den Verlauf einer Anforderung an einem Ort zusammen.
Der Wegfall des Fax ist damit kein Verlust, sondern die Gelegenheit, den Befundversand auf ein Fundament zu stellen, das den heutigen Anforderungen an den Datenschutz von vornherein gerecht wird — und im Alltag spürbar entlastet.
Rechtsgrundlage: Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012), § 6 (Vertraulichkeit) und § 27 Abs. 20 (Übergangsbestimmung) — nachzulesen im Rechtsinformationssystem des Bundes.


